Führerschein mit 17
Früh übt sich!
Du willst deinen Führerschein mit 17 machen? Dann bist du bei uns richtig. Bereits mit 16 ½ Jahren kannst du dich in unserer Fahrschule in Ahlen für das „Begleitete Fahren“ anmelden. Du absolvierst dann die gleiche Ausbildung wie die älteren Fahrschüler:innen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommst du nach deinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit dem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Den „richtigen“ Führerschein erhältst du dann pünktlich zu deinem 18. Geburtstag.
Warum Führerschein mit 17?
Den Führerschein gerade in den Händen sind Fahranfänger:innen besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein, brauchen junge Fahrer:innen neben einer fundierten Ausbildung vor allem Erfahrung.
Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher und entspannt fahren – der Führerschein mit 17 macht es möglich. Der Erfolg des Begleiteten Fahrens ist wissenschaftlich bestätigt: In der Begleitphase gibt es nur ganz wenige Unfälle und auch danach fährt es sich besser: Die BF17-Fahrer:innen verursachen rund 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein.
Wer darf dich begleiten?
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du als BF17-Teilnehmer:in nur in Begleitung einer Person fahren, die auf deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Diese Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 30 Jahre oder älter sein
- Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen
- Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
Am häufigsten übernehmen Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte etc. können gute Begleitpersonen sein. In deine Prüfungsbescheinigung kannst du ein oder mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.
FAQ zum Führerschein mit 17
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein mit 17?
Deine Probezeit bei BF17 beginnt mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert wie bei jeder Ersterteilung der Klasse B zwei Jahre. Bei Verstößen gegen Vorschriften im Straßenverkehr werden dieselben Maßnahmen ergriffen wie in der Probezeit von Fahranfänger:innen mit dem herkömmlichen Führerschein.
Wie lange dauert das absolute Alkoholverbot beim Führerschein mit 17?
Für alle BF17-Teilnehmer:innen gilt selbstverständlich auch das absolute Alkoholverbot, bis sie 21 Jahre alt sind. Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und muss sich an die 0,5 Promille-Grenze für Alkohol halten.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dem BF17 alle fahren?
Die Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Mit der Prüfungsbescheinigung und einem Ausweis kannst du Fahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleitung fahren.
Was passiert, wenn ich ohne Begleitung fahre?
Das Fahren ohne Begleitung ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wird die Probezeit verlängert und der Fahranfänger oder die Fahranfängerin muss eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) besuchen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden.
Muss ich den B-Führerschein noch extra beantragen?
Nein, zum 18. Geburtstag braucht der Kartenführerschein nicht eigens beantragt werden. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Sobald du 18 Jahre alt bist, kannst du deinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen.
Darf ich mit dem BF17 auch im Ausland fahren?
Nein, du darfst mit der BF17-Prüfbescheinigung nur in Deutschland fahren.
Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag für den BF17 zu stellen?
- Eine Kopie des Personalausweis
- Ein Passbild (biometrisches Foto)
- Einen Sehtest vom Augenarzt oder Optiker (nicht älter als 2 Jahre)
- Einen Nachweis über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Zusätzlich benötigen wir den Antrag zum Begleiteten Fahren. Die notwendigen Formulare erhältst du in unserer Fahrschule in Ahlen oder kannst du bequem hier downloaden. Sind alle Unterlagen da, übernehmen wir den Rest für dich und reichen deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt ein.